Abgesichert auf dem Schulweg
Die Sommerferien in Bayern sind zu Ende und die Schule beginnt.
Zunächst einmal wünschen wir allen Schülern einen guten Start in das neue Schuljahr. Wir nutzen diesen Anlass, um ein wenig Aufschluss darüber zu erteilen, wie Ihre Kinder auf dem Weg zur Schule und von der Schule nach Hause abgesichert sind. Grundsätzlich gilt und wir sind sicher so viel ist Ihnen auch bekannt, dass Kinder auf Hin und Rückweg von der Schule innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert sind. Doch gibt es Ausnahmen. Zunächst einmal ist interessant, dass die Art und Weise wir Ihr Kind zur Schule gelangt unbedeutend ist. Ihr Kind kann das Fahrrad, das Skateboard, den Roller verwenden oder laufen. Auch Fahrten mit dem Auto abgesichert, jedoch haftet bei Schäden mit dem Schulbus das Busunternehmen.
Es gibt allerdings einen Punkt auf den sowohl Erwachsene, als auch Kinder zu achten haben. Es muss stets der kürzeste Weg hin und heimwärts gewählt werden. Läuft Ihr Kind einen nicht nachvollziehbaren Weg, oder trifft es sich nach der Schule mit einem Freund, um beispielsweise Hausarbeiten zu erledigen, oder zu spielen, besteht kein Versicherungsschutz! Aus diesem Grund empfehlen wir Familien auch die Absicherung durch eine private Unfallversicherung mit der rund um die Uhr Versicherungsschutz vereinbart werden kann und auch die Unfälle abgesichert sind, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung gedeckt sind.
Wichtig ist ebenfalls, dass die Eltern auf dem Schulweg keinesfalls von der Aufsichtspflicht entbunden sind. Es wird nur nicht verlangt, dass das Kind täglich auf dem Schulweg begleitet wird. Sobald ein Elternteil das Kind einmal auf dem Schulweg begleitet und auf mögliche Gefahren hingewiesen hat, gilt die Aufsichtspflicht als erfüllt. Gesetzt dem Fall das Kind würde einen Unfall selbst verursachen und es das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, könnte es somit nicht haftbar gemacht werden, da die Eltern der Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Ist das Kind älter als zehn Jahre alt, dann haften die Eltern für die vom Kind verursachten Schäden.
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist an sich sehr gut, aber leider auch lückenhaft, deswegen nutzen Sie die Möglichkeit und informieren Sie sich über eine private Unfallversicherung.
Ihr Team der ISH