Nicht vergessen Steuer-ID der Bank melden
Bisher haben wir Deutschen unsere Steuer-ID eher selten verwendet und wahrscheinlich wissen die meisten noch nicht einmal wofür sie gut ist. Zur Erklärung: die Steuer-ID dient der bundeseinheitlichen Identifikation eines jeden gemeldeten Bürgers zu Steuerzwecken. Sie ist quasi als ein numerischer Fingerabdruck zusehen und ändert sich ein Leben lang nicht. Die wichtigsten Daten wie Name, Geschlecht, Geburtsdatum und zuständiges Finanzamt sind unter ihr gespeichert. Die Identifikationsnummer bringt für den Bürger Erleichterungen im elektronischen Datenübermittlungsverfahren und für die Finanzbehörden neue Kontrollmöglichkeiten. So müssen z. B. deutsche Anleger die Identifikationsnummer künftig bei ausländischen Kontenverbindungen nachreichen. Ferner gelangen die in der zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen gesammelten Informationen ebenfalls an die Finanzämter. Diese werden damit in die Lage versetzt, möglicherweise steuerpflichtige Rentner ab 2005 zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern.
Was ändert sich nun zum Jahresende?
Kindergeld wird es ab 2016 ohne hinterlegte Steuer-ID nicht mehr geben, außerdem werden die Freistellungsaufträge bei der Bank außer Kraft gesetzt, was zur Folge hat, dass ab dem 01.01.2016 auf jeden Cent Zinsen und Dividenden Steuern fällig werden.
Zwar hat man die Möglichkeit die Steuer-ID das ganze Jahr über nachzureichen, doch gilt, laut Kerstin Altendorf, Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken in Berlin, der Freistellungsauftrag dann auch nur für Zinsen, die danach anfallen.
Nutzen Sie jetzt die Chance und melden Sie Ihrer Bank, ob ihnen die Steuer-ID bereits vorliegt. Sollte dies nicht der Fall sein und sie nicht wissen, wo sie zu finden ist, werfen Sie einen Blick auf Ihren Lohnsteuerbescheid, oder dem letzten Steuer Bescheid.