Warum besteht Rauchmelderpflicht in Bayern?

Die kleinen Warngeräte können Leben retten!

Nach Angaben der deutschen Feuerwehr verunglücken immer noch mehr als 30 Menschen pro Monat tödlich aufgrund einer Rauchgasintoxikation (Rauchgasvergiftung), die bei einem Haus – oder Wohnungsbrand entstehen kann. Vor allem nachts werden Brände in Privathaushalten zur tödlichen Gefahr, denn im Schlaf ist der Mensch nicht in der Lage dessen Geruchssinn zu nutzen. Schon drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein, die Opfer werden im Schlaf bewusstlos und ersticken. Einigen Leuten ist die Dringlichkeit eines Rauchmelders nicht bewusst. Todesfälle können durch das Nachrüsten der Feuermelder verhindert werden.

Rauchmelderpflicht

Folgendes kommt noch in diesem Jahr auf Sie zu.

 Es ist nichts Neues, dass die „Flammenwächter“ seit dem Jahr 2013 in Neu- und Umbauten bereits ein sogenanntes „must-have“ sind, die der Gesetzgeber vorschreibt.

Der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zufolge werden Wohnungseigentümer bestehender Wohnungen nun auch dazu verpflichtet, Rauchmelder bis zum 31.12.2017 nachzurüsten. Für den Einbau ist, so sagt es das Gesetz, der Eigentümer der Wohnung verantwortlich. Hierbei ist zu beachten, dass der Endverbraucher des Gerätes die Betriebsbereitschaft zu verantworten hat.

Achtung! Künftig muss mindestens ein Rauchwarnmelder in jedem Kinder – und Schlafzimmer und in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt angebracht werden.

Sie sollten sich an dieser Stelle natürlich auch über Ihre Hausrat – und Wohngebäudeversicherung Gedanken machen. Durch die neue Gesetzeslage der Rauchmelderpflicht können sich selbstverständlich auch die Versicherungsgrundlagen ändern. In Zukunft kann der Rauchmelder im Schadenfall ein wichtiges Kriterium sein, wenn es um die Schadenregulierung geht.

Wir helfen gerne bei der Prüfung Ihres Tarifs und bei der Absicherung Ihres Gebäudes, oder Ihres Hausrates.

Ihr Team der ISH GmbH