Wenn die schönsten Wochen des Jahres anstehen, sollten sie nicht durch unangenehme Überraschungen getrübt werden. Die Reiseversicherung zahlt z.B. im Falle von Krankheit oder Gepäckverlust. Der Klassiker ist die Reiserücktrittsversicherung. Sie springt bei Verhinderung ein und übernimmt die Stornokosten.
Reiserücktrittsversicherung
Wenn der lang ersehnte Urlaub plötzlich doch ins Wasser fällt, dann ist nicht nur die Freude auf Erholung dahin, sondern oft auch das Geld. Stornieren Sie ihren Urlaub kurzfristig aus gesundheitlichen, familiären oder anderen Problemen, bleiben Sie garantiert alleine auf den bezahlten Kosten sitzen. Zum Glück gibt es die Reiserücktrittsversicherung!
Was ist eine Reiserücktrittsversicherung und warum sollte man sie haben?
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Sie springt ein, wenn Sie ihre Reise nicht wie geplant antreten können. Etwa wegen einer plötzlichen schweren Krankheit, einem Unfall den Sie vor kurzem hatten oder einfach die eigenen Vier Wände abgebrannt sind.
Also warum brauchen Sie die Reiserücktrittsversicherung? Ganz einfach. Falls man die gebuchte Reise nicht antritt, müssen Sie in der Regel einen Teil des Reisepreises trotzdem bezahlen. Dies ist abhängig von den Stornokosten, welche in den allgemeinen Reisebedingungen des Reiseveranstalters nachzulesen sind. Vor allem bei teuren Reisen, welche kurz vor Reisebeginn abgesagt werden, können sich die Kosten im Schnitt auf 90% staffeln!
Die Kosten richten sich grundsätzlich danach, wie kurz vor Reisebeginn Sie die Reise absagen. Je früher, desto besser.
Wann macht die Reiserücktrittsversicherung Sinn?
Die Reiserücktrittsversicherung macht vor allem bei teuren Reisen Sinn. Allein für Flüge ist die Reiserücktrittsversicherung nicht unbedingt nötig. Sie lohnt sich vor allem für Senioren und Familien mit kleinen Kindern.
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Wann leistet die Reiserücktrittsversicherung?
Sie zahlt, wenn Sie ihre Reise absagen müssen. Es gibt Fälle die immer versichert sind und Fälle, die nur in manchen Tarifen akzeptiert werden.
immer versichert sind …
plötzliche, schwere Erkrankungen
Todesfall im Freundes- oder Familienkreis
schwerer Unfall
Schwangerschaft
schwerer Schaden am Besitz, z.B. Haus abgebrannt
unerwartete Impfunverträglichkeit
Arbeitsplatzwechsel oder Arbeitsplatzverlust
nur im manchen Tarifen versichert sind …
Bruch von Prothesen
Ausfall eines Herzschrittmachers
Einreichung der Scheidung
Wiederholung einer Prüfung
Haben Sie einen besonderen Fall, der hier oder unten nicht aufgelistet wird? Rufen Sie uns gerne an.
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Was ist in keinem Tarif mitversichert?
Sie zahlt nicht, wenn im Reiseland …
Krieg herrscht
Terrorgefahr und Reisewarnungen ausgesprochen wurden
es zu höherer Gewalt kommt wie z.B. Naturkatastrophen, Seuchen oder Epidemien
die Fluggesellschaften oder das Bodenpersonal streiken
außerdem zahlt sie auch nicht, wenn der Chef ihre Urlaubstage storniert, Sie Flugangst haben, es bereits eine bekannte Schwangerschaft ohne Komplikationen gibt und bei psychisch bedingter Reiserücktrittsgründen. Haben sie bereits eingecheckt, dann bezahlt die Versicherung ebenfalls nicht.
Gründe wie schlechtes Wetter im Urlaubsort oder fehlender Schnee zählen auch nicht um sein Geld für eine gebuchte Reise bei Nicht-Antritt zurückerstattet zu bekommen.
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Apropos Reisen. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was die beliebtesten Reiseziele der Deutschen sind? Schauen Sie sich HIERdie Statistiken an. Wir können nur sagen; Urlaub im eigenen Land ist deutlich im Trend.
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Haben Sie womöglich auch Interesse an einer Auslandsreisekrankenversicherung, damit Sie im Ausland nicht auf den Arztkosten für ihre Behandlung sitzen bleiben?
Dann kontaktieren SieThomas Bedernik, unseren Versicherungsexperten für private, Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung!
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