Riesterrente
Welche ist die richtige und wie finde ich sie?
Die Riesterrente als staatlich geförderte Form der Altersvorsorge trat erstmals im Jahr 2002 geregelt durch das Altersvermögensgesetz in Kraft. Die Idee dahinter war dem ständig sinkenden Rentenniveau Einhalt zu gebieten und den Bürgern zusätzlich bei der privaten Vorsorge in Form von Zulagen und Steuervergünstigungen unter die Arme zu greifen. Der anfänglich erwartete Zulauf auf die Riesterrente blieb aus. Grund dafür war das komplexe System der Zulagenbeantragung, sowie die umständliche Handhabe der Beitragsberechnung. Erst in den Folgejahren wurde die Riesterrente plausibler und transparenter und erfreute sich immer mehr Zulauf. Vor allem Familien mit Kindern begannen die Riesterrente für sich zu entdecken, zumal es nun auch die Möglichkeit gab einen Dauerzulagenantrag zu stellen, der den bürokratischen Aufwand deutlich reduzierte. Doch für wen kommt die Riesterrente eigentlich in Frage?
Zulagenberechtigt sind:
- Arbeitnehmer und Auszubildende in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
- Beamte, Richter, Berufssoldaten auf Zeit
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Versicherte während der Kindererziehungszeiten (die ersten 3 Lebensjahre des Kindes)
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- Pflegepersonen und Entgeltersatzleistungsbezieher (zum Beispiel Bezieher von Kranken- oder Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe)
- Selbständige, wenn sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
Keinen Anspruch auf staatliche Förderung haben:
- Selbständige, wenn sie nicht rentenversicherungspflichtig sind
- Personen, die nicht freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind
- Pflichtversicherte einer berufsständigen Versorgungseinrichtung
- Bezieher einer Vollrente wegen Alters, Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
- Geringfügig Beschäftigte, für die nur der pauschale Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird
- Rentner und Pensionäre
In welcher Form die Förderung stattfindet wird durch die sogenannte Günstigerprüfung festgestellt. Diese vergleicht, ob für den Versicherungsnehmer eine steuerliche Vergünstigung, oder die in Anspruchnahme von Zulagen sinnvoller ist. Fällt die Günstigerprüfung das Urteil, dass Zulagen innerhalb des Vertrages für den Versicherungsnehmer sinnvoller seien, dann sind mit folgenden Zulagen zu rechnen.
Grundzulage: 175€ pauschal
Kinderzulage für vor 2008 geborene Kinder: 185€ pro Kind
Kinderzulage für nach 2008 geborene Kinder: 300€ pro Kind
Die aktuellen Zahlen finden Sie hier.
Doch ist nicht jede Riesterrente gleich. Und ein umfassender Vergleich sollte in jedem Fall vorher durchgeführt werden. Wir als Versicherungsmakler können Ihnen eine breite Auswahl an Riesterrenten anbieten und in einem gemeinsamen Gespräch den besten Versicherungsschutz für Sie finden.
Wenn Sie Interesse bekommen haben, würden wir uns über eine Anfrage freuen.
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