Silvester steht vor der Tür. Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?
Ein kleiner Silvesterratgeber 🙂
Für viele zählt Silvester zum krönenden Abschluss des Jahres. Man lässt das letzte Jahr Revue passieren, freut sich über das Erreichte und lässt die schlechten Erlebnisse des letzten Jahres hinter sich. Um den Abschied vom letzten Jahr feierlich zu begleiten wird ausgiebig gegessen, die guten Vorsätze für das neue Jahr gefasst und hier und da auch das ein, oder andere Gläschen Sekt getrunken und pünktlich um 24 Uhr die Nachbarschaft in Schutt und Asche gelegt. Wie soll es anders sein. Manch einer bewaffnet sich dabei so übermäßig mit Feuerwerkskrachern, dass man der Meinung sein könnte, er plane einen Eroberungsfeldzug. Dass es dabei auch mal ein bisschen lockerer zugeht ist nicht von der Hand zuweisen und das ein, oder andere Glas wird wohl Silvester nicht überstehen. Was aber wenn größere Schäden entstehen, die nicht mehr so einfach mit Schaufel und Kehricht beseitigt werden können?
Bei uns erfahren Sie welche Ihre Versicherungen in welchem Fall zahlt:
1.) Schäden während der Party:
Die Zigarette landet auf dem Teppich, der Cuba Libre auf dem weißen Sofa und der Ellenbogen bei einer ausschweifenden Erzählung bezüglich des letzten Kanuausflugs aus Versehen im Gesicht des Tischnachbarn. Bei allen diesen Schäden handelt es sich um Schäden an Dritten, die von Ihrer Haftpflicht gedeckt sind, dazu zählen auch Schäden an Personen. Voraussetzung ist, dass diese Schäden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurden. Sollte also der Ellenbogen bewusst sein Ziel gefunden haben, lassen Sie es um Himmels Willen wie einen Unfall aussehen. 🙂
2.) Schäden am und im Haus:
Sollte Ihnen als Gastgeber die Ehre des ersten Böllers zu Teil werden, werfen Sie Ihn bitte von sich, anderen Beteiligten und dem Haus weg! Zwar ist die Wahrscheinlichkeit das anvisierte Ziel zu treffen, aufgrund der offensichtlich schlecht gewordenen Apfelschorle ziemlich gering, doch können wir Ihnen versichern, dass genau dann wenn man es nicht braucht der Körper zu Höchstleistungen aufläuft und Sie auf einmal die Präzision eines Robin Hood vorweisen können. Wie dem auch sei; fliegt die Rakete, oder der Böller ins Haus und verursacht einen Brandschaden, oder entzündet ein Feuer sind diese Schäden in der Hausratversicherung mitversichert. Die Schäden die das Löschwasser der Feuerwehr verursacht ebenfalls.
3.)Schäden an verursacht Personen durch Feuerwerkskörper:
siehe Punkt 1.) Haftpflicht & Punkt 2.): Wir sagten vom Körper weg und nicht auf andere!!
4.) Autounfall unter Alkoholeinfluss:
Manch einer ist sicherlich unbelehrbar was das Fahren unter Alkoholeinfluss angeht. Zugegeben war die Promillegrenze früher deutlich höher angesetzt, doch hilft Ihnen dieser Umstand relativ wenig. Die Polizei wird Ihnen so, oder so nicht glauben den Wagen willentlich kopfüber im Graben geparkt zu haben. Für Schäden die Sie anderen verursacht haben zahlt die KFZ Haftpflicht, doch kann die Gesellschaft die Leistung Kaskoversicherung anteilig, oder komplett verweigern.
Nun aber ist es soweit. Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr. Feiern Sie schön und lassen Sie es krachen.
Ihr ISH-Team