Telemetrische, oder verhaltensbezogene Versicherungen
Der neue Trend: verhaltensbezogene Versicherungen.
Dass sich die Branche der Finanzen und Versicherung in einem ständigen Wandel befindet, ist zunächst keine Neuigkeit. Derzeit beschäftigt ein Novum, sowohl die Verbraucher als auch die Betreuer und Vermittler. Es handelt sich um sogenannte “verhaltensbezogenen Tarife”. Die Idee dahinter ist risikominderndes Verhalten zu erfassen und dem Versicherungsnehmer in Form von günstigeren Beiträgen zu honorieren. Bezogen auf das Beispiel der Kfz Versicherung würde das bedeuten, dass verhältnismäßig langsames Fahren und die Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen zu einer Reduzierung des Beitrages führen würde. Laut aktuellen Studien ist Deutschland diesbezüglich zwiegespalten. Während die Fahrergruppe im Alter zwischen 20-40 Jahren dieser “Innovation” positiv gegenüber steht, hadert der Rest und wie wir finden auch nicht zu Unrecht. Es handelt sich nämlich nicht nur um einen weiteren Angriff in die Privatsphäre der versicherten Person, sondern greift auch einen Kerngedanken der Versicherungswirtschaft, das Solidarprinzip an. Einfach beschrieben versichert sich ein Kollektiv von Versicherungsnehmern in einem Tarif X und im Falle eines Schadens, steht dem Versicherer das Kapital zu Verfügung für den Schaden des Einzelnen aufzukommen.
Durch die Einführung verhaltensbezogener Tarife liegt jedoch der Gedanke nahe, dass die Gesellschaften lediglich die Kunden zu erschwinglichen Preisen absichern würden, die für die Gesellschaft als profitabel gelten. Diejenigen auf die diese Beschreibung nicht zutrifft, werden mit Hohen Prämien profitabel gemacht. Von Solidarität kann in diesem Zusammenhang keine Rede mehr sein.
Nähmen wir von der KFZ Versicherung Abstand und spinnen diese Idee bezogen auf andere Sparten wie beispielsweise eine BU weiter, so würden sich durch übertriebene Differenzierung innerhalb des Kollektives Risikogruppen bilden. Gruppen also, die eine Absicherung am dringendsten nötig hätten, aber aufgrund der schlechten Einstufung (beispielsweise durch Krankheit, oder ungesunde Ernährung) nicht mehr in der Lage sind die erhöhten Beiträge zu leisten. Aufgrund der Berufsgruppeneinstufung innerhalb einer BU besteht ohnehin schon das Problem, dass Handwerker und körperlich tätige hohe Beiträge entrichten müssen. Käme es zu einer weiteren Differenzierung aufgrund des Verhaltens der versicherten Person, wären die Kosten im schlimmsten Fall nicht mehr zu decken und eine notwendige Absicherung somit nicht mehr möglich. Alles in allem befürchten wir, dass durch die spartenübergreifende Einführung verhaltensbezogener Tarife eine nicht unbedeutende Zahl an Personen auf Absicherungen verzichten müssten, die dringend benötigt würden.