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Das Thema Vermögensaufbau ist in Zeiten der Niedrigzinsen hochaktuell. Sowohl für Selbstständige, als auch für Angestellte ist die Entscheidung der richtigen Anlage schwierig. Der allgemeine Konsens ist, dass sich viele Produkte nicht mehr dazu eignen eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Bewährte Produkte aus frührer Zeit bewegen sich am Rande der Bedeutungslosigkeit und werden heutzutage aufgrund von mangelnder Rentabilität zurecht links liegen gelassen. Aufgrund der Ungewissheit was alternative Anlagemöglichkeiten angeht, verfallen die Anleger in Prokrastinie. Das Geld landet unter dem Kopfkissen, oder wird trotz besserem Wissens in nicht sinnvollen Produkten plaziert. Diese Entwicklung ist fatal und stellt besonders bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen eine Gefahr dar.

Wieviel Beitrag müssen Selbstständige leisten?

Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten, jedoch lohnt es sich den Vergleich zu einem Angestellten zu ziehen. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte besteht die Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen derzeit einen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18, 6% des Bruttoeinkommens. Der maximal in der Rentenversicherung zu bezahlende Beitrag ist dabei durch die Beitragsbemessungsgrenze, welche jedes Jahr erneut festgelegt wird, limitiert. Im Jahr 2020 beträgt diese 6.900€ Brutto monatlich. Aufgrund des prozentualen Bezugs zu dem individuellen Einkommen, sollte sichergestellt werden, dass ein jeder Arbeitnehmer Vorsorge in ausreichendem Maße betreibt. Das aureichende Maß stellt dabei allerdings eher die Idealvorstellung der Regierung dar, denn dass die gesetzlichen Rentenversicherung den tatsächlichen Ansprüchen der Versicherten genügt, ist nicht fraglich, sondern schlicht und ergreifend nicht gegeben. Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige haben den Weg einer Sozialversicherungspflicht verlassen und müssen den eigenen Bedarf ermitteln und auf eigene Faust Vorsorge betreiben. Der Vergleich zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten schafft ein Verständnis hinsichtlich der notwendigen Größenordnung. Bei einem Angestellten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 3000€, fließen ca. 558€ in die gesetzliche Rentenversicherung, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beitragslast jeweils zur Hälfte teilen. Verdient ein Angestellter das für die Rentenversicherung maximal anzurechnende Gehalt in Höhe von 6.900€, fließen monatlich bis zu 1283,40€ in die Rentenversicherung. Auf eine Laufzeit von bspw. 25 Jahre gesehen, ergibt die Summe aller Zahlungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 384.900€. Sehr viel Geld.

Es gibt viel zu tun – warten wir es ab.

Die Notwendigkeit einer adäquaten Altersvorsorge, wird oftmals unterschätzt. Abwarten wie sich das Geschäft entwickelt und das Verschieben dieses äußertst wichtigen Themas ist an der Tagesordnung, bis die eigene Vorsorge irgendwann komplett vergessen wird. Das böse Erwachen folgt meist Jahre später, wenn mit 45 festgestellt wird, dass die Rente eventuell nicht so hoch ausfallen könnte, wie ursprünglich gedacht. Zwar bleibt bis zu diesem Zeitpunkt noch viel Zeit dem entgegenzuwirken, doch ist die Höhe des dann notwendigen Betrags für viele eine Hürde, oder ein ernsthaftes Problem. Altersvorsorge ist kein einmaliges Thema, sondern ein Prozess. Die Höhe der Beiträge, die Wahl der verschiedenen Anlagesysteme, das Ausschöpfen staatlicher und steuerlicher Förderung, sowie ein individuelles Risikomanagement stellen komplexe Aufgaben dar und sind niemals mit einem Produkt in Gänze abzubilden. Deswegen begleiten wir unsere Kunden auf dem Weg in den Ruhestand, den sie sich über die Jahre hinweg verdient haben.

Mit unserer Hilfe erfahren Sie, wo Sie zum aktuellen Zeitpunkt stehen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollen.