Impressum

Firmenangaben
ISH GmbH
Amberger Straße 3
93059 Regensburg
Deutschland

Handelsregister: HRB 14382
Registergericht: Amtsgericht Regensburg

Vertreten durch Geschäftsführer
Fabian Gradl
Thomas Bedernik

Kontakt
Telefon: 0941 - 20 90 83 10
Telefax: 0941 - 20 90 83 11
E-Mail: info@ish-regensburg.de
Website: www.ish-regensburg.de
Website: www.mein-unabhaengiger-versicherungsmakler.de

Zuständige Aufsichtsbehörde
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München, www.ihk-muenchen.de

Berufsbezeichnung
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO); Bundesrepublik Deutschland

Aufsichtsbehörde
Erlaubnis § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (Versicherungsmakler)
IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333
München, www.ihk-muenchen.de

Vermittlerregister und Registernummern
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DHIK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon:0180 - 60 05 850
(20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, höchstens 60Cent/Anruf aus Mobilfunknetzen)

www.vermittlerregister.info
Versicherungsvermittler-Register: D-SF5H-PELJJ-58

Zuständige Berufskammer
IHK Regensburg für Oberpfalz/ Kehlheim, D.-Martin-Luther-Straße 12, 93047 Regensburg
www.ihk-regensburg.de

Berufsrechtliche Regelungen
Berufsrechtliche Regelungen für Versicherungsvermittler und -berater:
§ 34d Gewerbeordnung (GewO), §§ 59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage: www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Haftpflichtversicherung
Allianz Versicherungs AG
Königinstraße 28
80802 München
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Inhaltlich verantwortlich
Thomas Bedernik
ISH GmbH
Amberger Straße 3
93059 Regensburg

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes.
(Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.)

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst.
Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresses nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

EU Streitschlichtung
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Quellenangaben
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Aktuelle Version

12.09.2023 20:31 Uhr