Wir wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Weihnachtsfest und hoffen Sie kommen gesund und wohlbehalten ins neue Jahr 2021.
Auch wenn in diesem Jahr die Weihnachtsfeier vermutlich etwas kleiner ausfällt, als die letzten Jahre, hoffen wir trotzdem Sie können die Zeit genießen.
Ihr Team der ISH GmbH
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Das Thema Vermögensaufbau ist in Zeiten der Niedrigzinsen hochaktuell. Sowohl für Selbstständige, als auch für Angestellte ist die Entscheidung der richtigen Anlage schwierig. Der allgemeine Konsens ist, dass sich viele Produkte nicht mehr dazu eignen eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. Bewährte Produkte aus frührer Zeit bewegen sich am Rande der Bedeutungslosigkeit und werden heutzutage aufgrund von mangelnder Rentabilität zurecht links liegen gelassen. Aufgrund der Ungewissheit was alternative Anlagemöglichkeiten angeht, verfallen die Anleger in Prokrastinie. Das Geld landet unter dem Kopfkissen, oder wird trotz besserem Wissens in nicht sinnvollen Produkten plaziert. Diese Entwicklung ist fatal und stellt besonders bei Gewerbetreibenden und Selbstständigen eine Gefahr dar.
Wieviel Beitrag müssen Selbstständige leisten?
Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten, jedoch lohnt es sich den Vergleich zu einem Angestellten zu ziehen. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte besteht die Rentenversicherungspflicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen derzeit einen Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 18, 6% des Bruttoeinkommens. Der maximal in der Rentenversicherung zu bezahlende Beitrag ist dabei durch die Beitragsbemessungsgrenze, welche jedes Jahr erneut festgelegt wird, limitiert. Im Jahr 2020 beträgt diese 6.900€ Brutto monatlich. Aufgrund des prozentualen Bezugs zu dem individuellen Einkommen, sollte sichergestellt werden, dass ein jeder Arbeitnehmer Vorsorge in ausreichendem Maße betreibt. Das aureichende Maß stellt dabei allerdings eher die Idealvorstellung der Regierung dar, denn dass die gesetzlichen Rentenversicherung den tatsächlichen Ansprüchen der Versicherten genügt, ist nicht fraglich, sondern schlicht und ergreifend nicht gegeben. Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige haben den Weg einer Sozialversicherungspflicht verlassen und müssen den eigenen Bedarf ermitteln und auf eigene Faust Vorsorge betreiben. Der Vergleich zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten schafft ein Verständnis hinsichtlich der notwendigen Größenordnung. Bei einem Angestellten mit einem monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von 3000€, fließen ca. 558€ in die gesetzliche Rentenversicherung, wobei sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beitragslast jeweils zur Hälfte teilen. Verdient ein Angestellter das für die Rentenversicherung maximal anzurechnende Gehalt in Höhe von 6.900€, fließen monatlich bis zu 1283,40€ in die Rentenversicherung. Auf eine Laufzeit von bspw. 25 Jahre gesehen, ergibt die Summe aller Zahlungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 384.900€. Sehr viel Geld.
Es gibt viel zu tun - warten wir es ab.
Die Notwendigkeit einer adäquaten Altersvorsorge, wird oftmals unterschätzt. Abwarten wie sich das Geschäft entwickelt und das Verschieben dieses äußertst wichtigen Themas ist an der Tagesordnung, bis die eigene Vorsorge irgendwann komplett vergessen wird. Das böse Erwachen folgt meist Jahre später, wenn mit 45 festgestellt wird, dass die Rente eventuell nicht so hoch ausfallen könnte, wie ursprünglich gedacht. Zwar bleibt bis zu diesem Zeitpunkt noch viel Zeit dem entgegenzuwirken, doch ist die Höhe des dann notwendigen Betrags für viele eine Hürde, oder ein ernsthaftes Problem. Altersvorsorge ist kein einmaliges Thema, sondern ein Prozess. Die Höhe der Beiträge, die Wahl der verschiedenen Anlagesysteme, das Ausschöpfen staatlicher und steuerlicher Förderung, sowie ein individuelles Risikomanagement stellen komplexe Aufgaben dar und sind niemals mit einem Produkt in Gänze abzubilden. Deswegen begleiten wir unsere Kunden auf dem Weg in den Ruhestand, den sie sich über die Jahre hinweg verdient haben.
Mit unserer Hilfe erfahren Sie, wo Sie zum aktuellen Zeitpunkt stehen, welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollen.
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Regensburg 24.03.2020 - Der Covid 19 Virus hält Deutschland und die Welt weiterhin in Atem. Was vor zwei Monaten noch als unvorstellbar galt, ist mittlerweile Realität geworden. Ausgangsbeschränkungen und leere Regale im Supermarkt bestimmen derzeit unseren Alltag. In der Geschichte der Bundesrepublik ist dieser Umstand beispiellos. Geschlossene Schulen und dauerhaftes Homeoffice stellen die Bürger vor enorme Herausforderungen. Aber nicht nur diese.
Gerade kleine und mittlere Unternehmen stellt diese Situation vor enorme wirtschaftliche Probleme. Die weitere Beschäftigung der Mitarbeiter ist das zentrale Ziel eines jeden Arbeitgebers. Auch wenn die Bundesregierung anfangs bekannt gegeben hat, dass kein Arbeitnehmer dessen Job verliert, scheint diese Aussage in einer so außergewöhnlichen Lage sehr verwegen.
In dieser Zeit erreichen uns viele Anrufe von unseren gewerbetreibenden Kunden, die sich um deren Betriebe sorgen. Zwar können über einen bestimmten Zeitraum die Fixkosten, wie Löhne, Gehälter und Miete weiterbezahlt werden, doch über einen unbegrenzten Zeitraum ist dies nicht möglich.
Die Betriebsunterbrechung - bzw. Betriebsschließungsversicherung ist ein Mittel die finanziellen Einbußen im Falle einer auferlegten Zwangschließung durch Behörden zu kompensieren und die laufenden Fixkosten weiter bedienen zu können.
Die derzeitige Lage macht Absicherung des Betriebes nun nicht mehr möglich. Jedoch gibt es eine Berufsgruppe, die davon ausgeschlossen ist.
Arztpraxen unterliegen einem sehr großen Risiko aufgrund eines erkrankten Mitarbeiters geschlossen zu werden. Derzeit besteht noch die Möglichkeit dieses Risiko zu versichern und den entgangenen Gewinn durch eine Betriebsunterbrechung bzw. Betriebsschließung finanziell zu kompensieren.
Für weitere Informationen können, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat hierzu einen Leitfaden zur richtigen Vorgehensweise bei einem Verdachtsfall online gestellt. https://www.kbv.de/html/coronavirus.php
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