Grundbesitzerhaftpflicht

Da Schäden aus vermietetem Grundbesitz nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, benötigen Sie eine Haus- und Grundbesitzversicherung. Sie deckt Schäden ab, die Benutzern der Immobilie (z.B. Mietern) oder Passanten entstehen – z.B. durch Ausrutschen oder herunterfallende Gegenstände.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Das klassische Beispiel eines Schadens innerhalb der HuG ist wohl das Ausrutschen einer Person auf dem nicht geräumten Teil, der zu dem Haus gehörigen Straße im Winter. Der Hauseigentümer hat stets dafür Sorge zu tragen allen Obliegenheitspflichten, die zur Sicherung des Grundstücks notwendig sind, nachzukommen. Das Räumen der an das Grundstück grenzenden Straße gehört dazu und ist sicherlich auch den Meisten bekannt. Doch gibt es auch andere Gefahren, die es zu berücksichtigen gilt. Dachlawinen sind ein Spezialfall, der gesondert zu beachten ist, denn der Hausbesitzer ist grundsätzlich zur Sicherung und der Eindämmung der Gefahr durch Dachlawinen verpflichtet. Geht trotz Schneefanggitter eine Dachlawine ab, die vorbeifahrende Fahrzeuge, oder schlimmsten Falls eine Person schädigt, kann es passieren, dass die Gesellschaft die Zahlung verweigert, da sie der Meinung ist, dass der Versicherungsnehmer alle vorherigen Maßnahmen, die zur Sicherung notwendig waren, getroffen hat.

Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
HuG Versicherung – Auch leere Grundstücke stellen ein Risiko dar

Wir erinnern uns an die Regelung innerhalb der PHV: ” Sollte nach Auffassung der Gesellschaft den Versicherungsnehmer kein Verschulden treffen, so wird die Leistung verweigert und kommt es zwangsläufig zum Rechtsstreit, denn die Haftpflicht zahlt nur bei berechtigten Ansprüchen.” Weitere typische Schäden sind schlechte Beleuchtung des Flurs, der den Sturz einer Person zur Folge hat, mangelhafte Instandhaltung des Treppenhauses und nicht gesicherte Stellen innerhalb des Grundstücks, oder Hauses, die zum Schaden anderer führen könnten. Welche HuG ist also die Richtige Gerne bieten wir Ihnen unsere Hilfe an die optimale Haus und Grundbesitzerhaftpflicht für Sie zu finden.

Warum eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung wichtig ist

Als Grundstücks- oder Hauseigentümer bestehen umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Dazu gehören unter anderem die Räum- und Streupflicht im Winter, die Instandhaltung von Gehwegen sowie die Sicherung von Gebäudeteilen. Kommt es aufgrund einer Pflichtverletzung zu einem Personen- oder Sachschaden, können hohe Forderungen entstehen. Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft im Schadenfall zunächst die Haftungsfrage. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Schadenersatzforderungen übernommen. Damit schützt sie nicht nur finanziell, sondern auch rechtlich.

Grundbesitzerhaftpflicht bei vermieteten und unbebauten Grundstücken

Gerade bei vermieteten Immobilien ist das Haftungsrisiko erhöht, da Eigentümer dauerhaft für die Sicherheit des Objekts verantwortlich bleiben. Auch unbebaute oder leerstehende Grundstücke bergen Risiken, etwa durch ungesicherte Wege oder herabfallende Äste. Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sorgt dafür, dass Eigentümer auch in diesen Fällen umfassend abgesichert sind. Sie bietet Schutz unabhängig davon, ob das Objekt aktuell genutzt wird. Damit ist sie ein wichtiger Bestandteil jeder Immobilienabsicherung.

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Warum eine Beratung sinnvoll ist

Die Anforderungen an eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung unterscheiden sich je nach Objekt, Nutzung und Lage. Nicht jeder Tarif passt zu jeder Immobilie. Wir als Versicherungsmakler vergleichen verschiedene Anbieter und Lösungen am Markt. So stellen wir sicher, dass der Versicherungsschutz genau zu Ihrer Immobilie passt. Unser Ziel ist eine transparente, bedarfsgerechte und langfristig sinnvolle Absicherung.

Jetzt Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüfen

Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks oder einer Immobilie sind, sollten Sie Ihren Haftpflichtschutz regelmäßig überprüfen. Gerne unterstützen wir Sie dabei und zeigen Ihnen passende Lösungen auf. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich unverbindlich beraten.

 

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