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Tierhalterhaftung bei Gefälligkeitsdiensten.Was ist passiert?

Ein Hundehalter konnte sein Tier wegen Schichtdienst-Verpflichtungen nicht regelmäßig ausführen. Weil ihr das Gassigehen Freude bereitete, sprang eine Nachbarin über Jahre hinweg für ihn ein. Einmal jedoch rannte der angeleinte üblicherweise ruhige Vierbeiner los, um einer Katze nachzujagen. Die Nachbarin stürzte daraufhin und zog sich schwere Verletzungen zu. Die Folge war eine dauerhafte Teilinvalidität. Vor dem Landgericht Coburg wollte sie dafür Schadensersatz vom Hundehalter erstreiten.

Gassigehen ungefährlich? Von wegen!

Die Richter urteilten: Auch wenn die Klägerin aus Gefälligkeit das Gassigehen übernahm, handelte sie damit nicht auf eigene Gefahr .Der Hundehalter haftet also grundsätzlich. Die Klägerin musste jedoch mit einem plötzlichen Losreißen des Hundes bei einem Spaziergang in der Dämmerung habe rechnen. Deswegen wurde die Forderung um die Hälfte reduziert. Der Fall unterstreicht erneut, wie wichtig eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist. Denn schon wenn ein Haustier unkontrolliert auf die Straße läuft und Autofahrer daraufhin ausweichen, kann es zu immensen Schäden kommen – für die regelmäßig die Tierhalter geradestehen müssen.

Was können Sie tun?

Immer wieder kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzung aufgrund von Schäden verursacht durch Haustiere. In diesem Zusammenhang können sowohl das Eigentum eines Menschen, sowie die Gesudheit geschädigt werden. In der Regel befinden sich die verursachten Sachschädigen in geringerem hundert Euro bereich. Wird jedoch die Gesundheit eines Menschen geschädigt haftet man vollumfänglich für die entstehenden Kosten, die für die Wiederherstellung des Gesundheitszustandes aufgewendet werden müssen. Tritt eine dauerhafte Schädigung der Gesundheit ein, können die Kosten ins uferlose ausarten, deswegen ist der richtige Haftpflichtschutz unerlässlich.

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