Wie Sie mit Hilfe des Kostenerstattungsprinzips zum Privatpatienten werden

Kaum ein gesetzlich Versicherter weiß es, doch behandelt zu werden wie ein Privatpatient geht auch mit einem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz. Die Lösung heißt die Abrechnung über das Kostenerstattungsprinzip. Normalerweise sieht die gesetzliche Krankenversicherung (kurz: GKV) die Abrechnung über Krankenkarte, auch Sachleistungsprinzip genannt, vor. In diesem Zusammenhang regelt das Gesetz, die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Allerdings hat jeder GKV versicherte die Möglichkeit Rechnungen privat zu bezahlen und nach Anzeige bei dessen Gesellschaft auf das Kostenerstattungsprinzip zu wechseln. Sie sind somit quasi Privatpatient und erfahren alle Vorteile, die damit einhergehen, wie zum Beispiel eine schnellere Terminvergabe, bessere Vorsorgeuntersuchungsmaßnahmen, bessere Behandlungen. Und das ohne auf die Sicherheit der gesetzlichen Krankenversicherung verzichten zu müssen.

Kostenerstattungsprinzip

Kostenerstattungsprinzip

Trotzdem gibt es ein paar Dinge zu beachten. Da durch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips die Ärzte die Möglichkeit haben gemäß Gebührenordnung abzurechnen, entsteht vorraussichtlich eine Differenz zwischen den tatsächlich abgerechneten Leistungen und dem was Ihnen die GKV erstattet. Oftmals bieten die GKVs Zusatztarife an, die allerdings die Kosten nicht zu 100% decken. Die Wahl das richtigen Zusatztarifs, der Ihnen auch wirklich alle Kosten erstattet ist deswegen von entscheidender Bedeutung und bei dieser Auswahl können wir gerne behilflich sein.

Wie Sie von dem Kostenerstattungsprinzip profitieren können und welchen Zusatztarif Sie wählen sollten erfahren Sie bei uns.