Ursprünglich war Negativzins nur für Groß- und Industriekunden angedacht.

Nun ist es also soweit. Was im November 2014 noch als notwendige Lösung für Groß und Industriekunden beschrieben wurde, die hohe Summen auf deren Firmenkonten parkten, trifft nun auch den Mittelstand.  Die Commerzbank verlangt nun für so manches mittelständiges Unternehmen einen Negativzins, also eine “Strafgebühr” auf das nicht für den Zahlungsverkehr benötigten Kapital. Betroffen ist in diesem Zusammenhang jedes zehnte Unternehmen. Laut Commerzbank sei es nicht Sinn und Zweck diese Gebühr tatsächlich zu erheben, sondern vielmehr die Unternehmen von anderen Anlageformen zu überzeugen. Sollte das allerdings nicht gelingen und der Anleger den Vorschlägen nicht zustimmen, wird der Strafzins in Höhe von derzeit 0,3% auf überschüssige liquide Mittel fällig. Die Commerzbank ist somit das erste bedeutende Geldinstitut, das diese Richtung einschlägt, obwohl versprochen wurde, dass Privatpersonen und mittelständische Unternehmen verschont bleiben würden.Zwar hat dieser Schritt dem Image der Commerzbank geschadet, allerdings bleibt abzuwarten, ob es das einzige Geldinstitut bleiben wird, welches sich für diesen Schritt entscheidet. Asoka Wöhrmann, Anlagechef der Deutschen Bank, hatte bereits 2014 erklärt, dass Negativzinsen angesichts der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) “bald keine Seltenheit mehr sein würden – Er sollte wohl Recht behalten.

Erstes Geldinstitut nimmt Mittelstand in die Pflicht

Erstes Geldinstitut nimmt Mittelstand in die Pflicht