Kennzeichnungspflicht für Drohne

4.10.2017

Ab Oktober herrscht Kennzeichnungspflicht.

Drohnen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und die Verkaufszahlen steigen stetig und mit ihnen auch das Risiko. Allein in diesem Jahr wurden bereits 600.000 Drohnen verkauft und Weihnachten steht erst noch vor der Tür.  Von abstürzenden Koptern, die Personen, oder Wertgegenstände beschädigen wird immer öfter berichtet und nach wie vor ist uns der Vorfall beim Ski-Slalom-Weltcup 2015 in Erinnerung, als Marcel Hirscher nur um Haaresbreite von einer abstürzenden Drohne verfehlt wurde. Seit diesem Vorfall bemüht sich der Gesetzesgeber immer mehr, Regelungen für den sicheren Gebrauch von Drohnen zu formulieren. 2016 wurde in diesem Zusammenhang bereits die Versicherungspflicht für den Drohnengebrauch veranlasst, nun folgt die Kennzeichnung der Drohne, um eventuelle Haftpflichtansprüche schneller durchsetzen zu können.

Drohne

Drohne

Was sich in diesem Jahr ändert.

Ab dem 01.Oktober 2017 herrscht Kennzeichnungspflicht und alle Drohnen mit einem Gewicht von über 250 Gramm müssen mit einer feuerfesten Plakette versehen werden, die über den Namen und die Adresse des Besitzers Auskunft gibt.

Für die Führung einer Drohne von über 2 Kilogramm Gewicht, ist zukünftig eine Kenntnisnahme auch  “Drohnenführerschein” genannt notwendig. Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier: LINK

Vorsicht! Drohnenschäden sind nur in Einzelfällen über die Private Haftpflichtversicherung mitversichert. Lassen Sie deswegen Ihren Versicherungsschutz prüfen, sollten Sie die Anschaffung einer Drohne erwägen, oder bereits getätigt haben.

Wir helfen gerne bei der Prüfung Ihres Tarifs und bei der Absicherung Ihrer Drohne.

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