Wurden Sie von Ihren Mitarbeitern schon zum BRSG angesprochen?

BRSG

Nutzen Sie das BRSG zur Optimierung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge

Kleine und mittelständische Betriebe tun sich oftmals bei der Umsetzung einer richtigen betrieblichen Altersvorsorge, oder des BRSG für deren Mitarbeiter schwer. Dabei ist sie ein effektives Mittel zusätzliche Fachkräfte zu gewinnen und die Fluktuation der Mitarbeiter im Betrieb zu reduzieren. Als Betreuer gewerblicher Kunden werden wir in diesem Zusammenhang stets mit den gleichen Einwänden konfrontiert:

  1.  Aufwand zu groß
  2. Verwaltung zu aufwändig
  3. Nutzen nicht Erkennbar

Als Arbeitgeber müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Angestellten seit 2002 ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung haben. Früher, oder später werden Sie also mit dieser Thematik konfrontiert, ob Sie wollen, oder nicht.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (kurz BRSG) ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten und es betrifft sowohl bereits bestehende betriebliche Altersvorsorgeverträge und alle, die es in Zukunft geben wird. Als Arbeitgeber ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie dieses Thema professionell gegenüber Ihren Arbeitnehmern kommunizieren.

Wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie aktiv werden:

Lassen Sie uns gemeinsam eine einheitliche Lösung zur betrieblichen Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter finden. Wir setzen eine geeignete Lösung für Sie um und Sie sind als Arbeitgeber rechtlich auf der sicheren Seite.

Sie hätten gerne ein persönliches Gespräch, aber befinden Sie nicht in Regensburger Umkreis, oder in Bayern? Kein Problem.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines Onlinetermins. Wir informieren Sie als Arbeitgeber über die verschiedenen Möglichkeiten, die die betriebliche Altersvorsorge bietet und beraten Sie hinsichtlich der  für Ihren Betrieb optimalen Lösung.

Wir wählen gemeinsam mit Ihnen den passenden Anbieter aus und führen die Beratungsgespräche mit Ihren Mitarbeitern.