Gewerblicher Güterverkehr KFZ-Versicherung
Vorsicht bei gewerblicher Güterverkehr
Viele Versicherte Spediteure, oder Paketzusteller sind sich oftmals nicht bewusst, dass ein großer Unterschied innerhalb der Versicherung zwischen dem Werkverkehr und dem gewerblichen Güterverkehr besteht. Die Beitragsunterschiede sind wohl der auffälligste Aspekt dabei, denn die Prämien des normalen Werkverkehrs sind deutlich geringer, als es beim gewerblichen Güterverkehr der Fall ist. Versichert ein Unternehmen den eigenen Fuhrpark falsch, kann dies als arglistige Täuschung gewertet werden und Unwissenheit schützt Sie in diesem Fall leider nicht. Schäden, die aus dem gewerblichen Güterverkehr entstehen, der Versicherungsschutz aber auf dem Werkverkehr begrenzt ist, sind im schlimmsten Fall komplett vom Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Der Schaden kann existenzbedrohend für den Spediteure, oder Paketlieferant sein, deswegen sollte auf die korrekte Absicherung unbedingt geachtet werden.
Unterscheiden lassen sich der Werkverkehr und der gewerbliche Güterverkehr wie folgt:
Werkverkehr:
- Beförderung der Ware darf nur Hilfstätigkeit und nicht Hauptgeschäft des Unternehmens sein
- Beförderung darf nur dem eigenen Gebrauch dienen
- Es darf nur das Eigentum des Unternehmens befördert werden. Hierzu zählen eigens produzierte, gekaufte, gemietete, bearbeitete & instandgesetzte Güter.
- Treffen diese Aspekte auf Ihr Unternehmen zu, handelt es sich um den regulären Werkverkehr
Gewerblicher Güterverkehr:
- Lizenz von der BAG notwendig
- Europaweiter Transport benötigt Lizensierung der Europäischen Union
- Geschäftsmäßige Beförderung von Waren mit KFZs welche einschließlich Anhänger ein höheres Gewicht als 3,5 Tonnen vorweisen
- Der Transport erfolgt gegen Entgelt
- Sollten die oben genannten Bedingungen auf Sie zutreffen, aber nur der Werkverkehr versichert sein, dann sollten Sie schnellstmöglich handeln!
Vorsicht bei der Wahl der Gesellschaften!
Diverse Versicherer sichern den gewerblichen Güterverkehr nicht ab. Dennoch bestätigen viele Vermittler, dass Deckung im gewerblichen Güterverkehr besteht. Hier bitte Vorsicht! Klären Sie explizit ab, ob der gewerbliche Güterverkehr versichert ist und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen. Kommt es zum Schaden, besteht ansonsten die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen frei von Leistung ist und Sie als Unternehmer schauen in die Röhre. Prüfen Sie deshalb genau und sollten Sie dabei Hilfe brauchen, stehen wir bereit.