Zahl der Schäden durch Drohnen steigt rasant.

Neben der virtuellen Realität scheinen Flugdrohnen das nächste große Ding zu sein. Im Internet findet man bereits unzählige Videos von waghalsigen Manövern, herrlichen Landschaftsaufnahmen und Sportevents. Auch auf Konzerten und politischen Veranstaltungen liefern die neuen Helfer gestochen scharfe Bilder und bieten Einblicke aus bisher nicht gekannten und durchaus ansehnlichen Perspektiven.

Drohnen

Drohnen

Doch mit steigender Zahl der ferngesteuerten Drohnen steigt auch die Zahl der Unfälle durch unsachgerechte Benutzung. Marcel Hirscher kann davon ein Liedchen singen, nachdem ihn beim Nachtslalom in Madonna die Campiglio eine abstürzende Drohne nur haarscharf verfehlt hatte. Auch die Zahl der beschädigten Autos ist durch Drohnen stark angestiegen, doch bleibt das Führen von Drohnen bisher noch möglich ohne eine entsprechende Erlaubnis oder Qualifikation. Häufig sind Versicherungsnehmer der Auffassung dass grundsätzlich Schäden innerhalb der Haftpflicht gedeckt sind, doch dem ist häufig nicht so. Selbst bei kleinen Drohnen deren Gewicht unter 5 kg beträgt, ist der Versicherungsschutz oft gar nicht vorhanden und der Versicherungsnehmer schaut in die Röhre, wenn ihm ein entstandener Schaden von der Gesellschaft abgelehnt wird. Ob Ihre Haftpflicht Schäden durch Drohnen deckt, sollte also unbedingt vor Inbetriebnahme gecheckt werden. Fliegen Sie vorsichtig.