Die staatlichen Leistungen lassen zu wünschen übrig.

22.01.2016

Prokrastination – So beschreibt sich das verschieben unangenehmer Dinge auf einen späteren Zeitpunkt.

Es handelt sich hierbei um ein typisch menschliches Verhalten und im Nachhinein betrachtet hat sich  jeder schon einmal darüber geärgert Anstehendes nicht sofort erledigt zu haben. Auch staatliche Organe sind davon betroffen. So warten wir Deutschen schon seit etlichen Jahren auf eine Vereinfachung des Steuerrechts, oder auf eine gelungenere Regelung innerhalb des Rentensystems. Ein Ende der Wartezeit scheint aktuell noch nicht in Sicht und vermutlich haben wir uns auch schon damit abgefunden. Doch was ist wenn es wirklich um Themen geht, die sich als existenzbedrohend herausstellen können? Hier sollte es in keinem Fall zu einem Aufschub kommen, da es im schlimmsten Fall niemanden mehr (außer vielleicht der Familie) gibt, der zur Hilfe kommt und bei finanziellen Engpässen einspringen kann.

Die staatlichen Leistungen lassen zu wünschen übrig.

Eines dieser Risiken ist das Thema der Berufsunfähigkeit. Der Staat hat sich diesbezüglich weitestgehend aus der Verantwortung genommen.  Laut Versicherungsbote vertritt Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Rechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin die Meinung der Staat hätte, als er sich 2001 aus der Absicherung der Berufsunfähigkeit zurückzog Verfassungsbruch begangen, da das Herauslösen der dauerhaften Erkrankung aus dem Schutzbereich der Sozialversicherung gegen das Sozialstaatprinzip verstoße.

Einig sei man sich darüber, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach heutigen Maßstäben ein Muss ist, da es keine weitere Absicherung seitens der Erwerbsminderung gibt, die auch nur ansatzweise den Ansprüchen der betroffenen Personen genügen würde. Auf gut Deutsch: Diejenigen, die aufgrund ihres verhältnismäßig hohen Risikos innerhalb deren Tätigkeit einen zu teuren Beitrag innerhalb einer BU zahlen müssten, werden, wenn der Beitrag aus Kostengründen nicht bezahlt werden kann, im Regen stehen gelassen.

Den Gesellschaften ist in diesem Zusammenhang wenig Vorwurf zu machen, da sie Leistung gegen ein kalkuliertes Entgelt anbieten. Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Gesellschaften nun mal keine Sozialversicherer seien und auf Gewinnmaximierung achten müssen.

Das komplette Interview finden Sie hier.

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