Wenn das eigene Rad jemand anderem besser gefällt. Ein Eigenschaden.

22.07.2016

Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung abgesichert.

Auch uns Versicherungsmaklern passieren ab und zu Schäden. Da mir bereits die letzten vier Fahrräder in Regensburg geklaut wurden, hatte ich mich dazu entschieden ein gebrauchtes Stadtrand zu kaufen, um den Verlust leichter verschmerzen zu können, falls jemandem mein Rad wieder so gut gefallen sollte, dass er es unter allen Umständen sofort haben möchte. Am Montag war es dann wieder so weit. Das Rad wurde an direkt am Bahnhofsplatz in Regensburg abgesperrt, wohlwissend, dass sich die Polizei 5 Meter daneben befindet und solche öffentlichen Plätze in der Regel videoüberwacht sind. Außerdem wurde das Rad an einem Fahnenmast befestigt.

Versicherungstipp 1: Das Rad sollte immer an einem festen Gegenstand befestigt sein. Manche Gesellschaften bestehen darauf und verweigern den Versicherungsschutz, sollte dies nicht geschehen.

Vermisst!

Vermisst! Hängt meist blau an irgendwelchen Fahnenmästen rum.

Leider hielt das denjenigen nicht ab mein Schloss mit dem Bolzenschneider, der sich vermutlich zufälligerweise gerade in seiner Hosentasche befand, zu zerschneiden und sich um ein weiteres Rad zu bereichern. Da ich mir einbilde, dass derjenige das Rad dringend gebraucht hat, um noch rechtzeitig zu seiner Hochzeit zu kommen, oder einem sterbenden Verwandten die letzte Ehre zu erweisen, sehe ich gerne darüber hinweg, dass mir mein Eigentum entwendet wurde…..mal wieder. Witzigerweise hatte ich direkt am Bahnhof noch ein Bild von meinem Rad gemacht, da mir eingefallen war, dass ich sowieso noch eines bräuchte, um es im Falle des Diebstahls der Polizei übergeben zu können.

Versicherungstipp 2: Besondere Wertgegenstände wie ein besonders teurer Fernseher, hochwertige Hifi Anlagen, oder eben ein teures Rad (nicht dieses) sollten abfotographiert, die Anschaffungsrechnung aufbewahrt und archiviert werden. So tut man sich bei der Schadenmeldung deutlich leichter.

Was ist in einem solchen Fall zu tun? Zu allererst muss der Diebstahl angezeigt werden. Also ab zur Polizei und Anzeige gegen unbekannt schalten. Als nächstes die Schadenmeldung bei der Versicherung und Zeitraum des Diebstahls angeben, sowie die ursprüngliche Anschaffungsrechnung einreichen. Bei Fahrraddiebstahl erfolgt im Rahmen der Hausratversicherung eine Neuwertentschädigung – egal wie alt das Rad bereits ist, entschädigt wird ein Rad in gleicher Art und Güte, zum Neuwert. Bilder des Rads sollte man ebenfalls auf dem Handy haben, damit man sie gleich der Polizei und der Versicherungsgesellschaft zukommen lassen kann. Danach ist schon alles erledigt und der Schaden kann bearbeitet werden. Je nach Gesellschaft ist in der Regel das Rad mit 1% der Versicherungssumme gegen Fahrraddiebstahl abgesichert. Bei teureren Rädern sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme für Fahrraddiebstahl auch tatsächlich auf den Wert des Rads passt, damit man bei einem Schaden nicht in die Röhre guckt und nur einen Teilwert erstattet bekommt.

Sie sehen auch wir werden von Schäden nicht verschohnt, aber sollten Sie Fragen zu Ihrer Hausratversicherung haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Wir beantworten Ihre Fragen gerne.

Ihr ISH Team

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