Landespflegegeld – schon mal gehört?

Die Landtagswahlen sind bereits seit mehreren Monaten vorüber und die bayerische Landesregierung geht wieder wie gewohnt deren Arbeit nach. Eine staatliche Förderung scheint nahezu spurlos an den Bürgern vorbeigegangen zu sein, dabei bedeutet sie bares Geld für diejenigen, die es in Anspruch nehmen können. Die Rede ist vom Landespflegegeld das nun rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft getreten ist. doll 550581 1280

Die Idee dahinter war es pflegebedürftigen Menschen eine monetäre Unterstützung zuteilwerden zu lassen, die bereits ab einem geringen Grad der Pflegebedürftigkeit gezahlt wird. Diese Unterstützung in Form des Landespflegegeldes kann unbürokratisch beantragt werden und beträgt 1000€ pro Jahr für alle, denen mindestens ein Pflegegrad 2 attestiert wurde.

Wer hat Anspruch auf das Landespflegegeld?

– Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher

– Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern

Das Bayerische Landesamt für Pflege hat in diesem Zusammenhang eine eigene Homepage online gestellt, damit sich Interessenten mühelos über den Ablauf informieren können. Sie finden dort alle relevanten Informationen bzgl. des Antrags, der Voraussetzungen und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Besuchen Sie das Landesamt für Pflege unter diesem LINK.

Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Pflegeberatung erhalten möchten, dann folgen Sie diesem LINK.

Wir freuen uns, wenn wir Ihnen mit diesem Hinweis weiterhelfen konnten.

Ihr Team der ISH GmbH